Ausbildung

Die Feuerwehrverordnung vom 25.06.2010 regelt die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und Kreisausbildern im dritten Abschnitt unter § 9.

Die Ausbildung besteht aus der Truppausbildung, der technischen Ausbildung und der Führungsausbildung.

Art und Umfang der Ausbildung richten sich nach den Aufgaben der Facheinheit, in der der Feuerwehrangehörige tätig ist, und nach der Funktion, die er wahrnimmt. Jeder Feuerwehrangehörige soll unabhängig von lehrgangsmäßigen Ausbildungen im Jahr mindestens 40 Stunden Ausbildungsdienst leisten.

Komm mach mit, wir brauchen dich!

Schema des Ausbildungsverlaufs